JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Schlagworte: | Streitwert, Feststellungsklage, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung |
| Leitsatz: | Der Streitwert eines Antrages auf Feststellung des Fortbestandes einer BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung bemisst sich, wenn er unabhängig vom Eintritt eines Versicherungsfalls oder kumulativ neben einer auf Leistung bzw. Feststellung der Leistungspflicht gerichteten Klage gestellt wird, nach dem 3,5fachen Jahresbetrag der monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie abzüglich eines Feststellungsabschlages von 80 %. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 8 U 123/06 | |
| Rechtsgebiete: | EuGVVO |
| Schlagworte: | Vollstreckbarkeit eines italienischen Mahnbescheids("Decreto ingiuntivo") im Inland |
| Leitsatz: | 1. Ein italienischer Mahnbescheid ("Decreto ingiuntivo"), der nach eingelegtem Einspruch des Schuldners in Italien in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt wird, stellt eine anerkennungsfähige Entscheidung nach Art. 32 EuGVVO dar. 2. Der Umstand, dass dieser Mahnbescheid ("Decreto ingiuntivo") ohne Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist und die Tatsache, dass das Verfahren in Italien noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, stellen keinen Verstoß gegen den ordre public nach Art. 34 Ziff. 1 EUGVVO dar. 3. Zum Schutz des Schuldners ist indessen in diesen Fällen im Beschwerdeverfahren regelmäßig anzuordnen, dass die Vollstreckung durch den Gläubiger im Inland nur gegen Leistung einer Sicherheit nach Art. 46 Abs. 3 EuGVVO stattfinden darf. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 8 W 86/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Sozietät, Wettbewerbsverbot |
| Leitsatz: | 1. Liegt keine ausdrückliche Vereinbarung über den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen Rechtsanwälten vor, die nach "außen" als Sozietät auftreten, ist es für die Frage der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung eines "Juniorpartners" - insbesondere für dessen Anspruch auf Abfindung - maßgeblich, ob der Ausscheidende eine Einlage geleistet hat und ob er eine feste monatliche Zahlung erhalten hat oder ein bestimmter Gewinnverteilungsschlüssel vereinbart war. Die Bezeichnung der geleisteten Zahlungen gegenüber dem Finanzamt ist demgegenüber von untergeordneter Bedeutung. 2. Führt ein "Juniorpartner" mit den anderen Rechtsanwälten Verhandlungen unter Austausch von unterschiedlichen "Vertragsentwürfen", die ausdrücklich den Sozietätsbeginn erst vorsehen und für den "Juniorpartner" bestimmte Steigerungen der Sozietätsanteile fixieren, spricht dies dagegen, dass bereits zuvor eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung des "Juniorpartners" vorlag. 3. Ein Ausschluss des Abfindungsanspruchs oder dessen Beschränkung auf den anteiligen Wert des Praxisinventars unter Ausklammerung des "good will" ist grundsätzlich unbedenklich, wenn der Vertrag auf eine Mandantenschutzklausel oder ein ihr entsprechendes Wettbewerbsverbot zu Lasten des Ausgeschiedenen verzichtet, und es diesem dadurch ermöglicht wird, sich unter Mitnahme der schon bisher von ihm betreuten Mandanten eine eigene Existenz aufzubauen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 9 U 84/06 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, ZPO |
| Schlagworte: | Pflichtverteidigergebühren bei verbundenen Verfahren |
| Leitsatz: | Nur der beigeordnete Verteidigen kann die Erstattung seiner Gebühren aus der Staatskasse verlangen. Eine gebührenrechtliche Rückwirkung der Beiordnung auf verbundene Verfahren, in denen ein Pflichtverteidiger zuvor nicht bestellt war, bedarf einer ausdrücklichen Entscheidung des erkennenden Gerichts. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 575/06 | |
"Oberlandesgericht Celle - Entscheidungen 01 / 2007 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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