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Oberlandesgericht Celle
Entscheidungen 10 / 2006
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-CELLE – Beschluss, 10 UF 225/05 vom 30.10.2006
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Versorgungsausgleich |
| Leitsatz: | Ein vom beamtenrechtlichen Ruhegehalt vorgenommener Versorgungsabschlag, der auf antragsgemäßer vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand beruht, ist im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, wenn die Versetzung in den Ruhestand vor dem Ende der Ehezeit wirksam geworden ist. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 10 UF 225/05 |
OLG-CELLE – Beschluss, 10 UF 154/06 vom 24.10.2006
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Versorgungsausgleich |
| Leitsatz: | Der Ehezeitanteil betrieblicher Versorgungsanwartschaften aus einer Entgeltumwandlungszusage ist nicht nach der zeitratierlichen Methode des § 1587 a Abs. 2 N. 3 BGB, sondern in entsprechender Anwendung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 5 BGB auf der Grundlage des bei Ehezeitende angesammelten Deckungskapitals zu berechnen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 10 UF 154/06 |
OLG-CELLE – Urteil, 10 UF 53/06 vom 24.10.2006
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Zugewinnausgleich, Verjährung |
| Leitsatz: | 1. Die Verjährung eines im Scheidungsverbundverfahren mit einem Stufenantrag rechtshängig gewordenen Zugewinnausgleichsanspruchs beginnt mit Kenntnis des Ehegatten von der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs.
2. Wird eine aus dem Verbund abgetrennte Zugewinnausgleichs-Folgesache trotz bewilligter Prozesskostenhilfe nicht weiter betrieben, sondern statt dessen (ausdrücklich) eine isolierte Klage auf Zugewinnausgleich eingereicht, so ist ein damit verbundener Prozesskostenhilfeantrag nicht geeignet, die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB zu hemmen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 10 UF 53/06 |
OLG-CELLE – Beschluss, 17 W 101/06 vom 23.10.2006
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Anfechtbarkeit, Untersuchungs- und Vorführungsanordnung, Gewaltanwendung. |
| Leitsatz: | Eine Untersuchungs- und Vorführungsanordnung ist bei verfassungsgemäßer Auslegung des § 68 b Abs. 3 S. 2 FGG zumindest dann anfechtbar, wenn gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilt wird. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 17 W 101/06 |
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