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Oberlandesgericht Celle
Entscheidungen 09 / 2006
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-CELLE – Urteil, 14 U 80/06 vom 28.09.2006
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Schlagworte: | Wartelinie, Vorfahrt, Zeichen 341 zu § 42 StVO |
| Leitsatz: | Das Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) ist an sich noch nicht verkehrswidrig. Die Wartelinie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten. Damit handelt es sich um eine vorgezogene, "empfohlene" Wartelinie und noch kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Gleichwohl kann schon das Überfahren der Wartelinie im Einzelfall - leicht - haftungsverschärfend ins Gewicht fallen, wenn dadurch eine Fehlreaktion des bevorrechtigten Kraftfahrers provoziert wurde. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 80/06 |
OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 178/06 vom 26.09.2006
| Rechtsgebiete: | InsO, StGB |
| Schlagworte: | Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, ausgenommene Forderung. |
| Leitsatz: | Bei der Klage auf Feststellung, dass dem Insolvenzgläubiger ein Anspruch aus einer vorsätzlich begangen unerlaubten Handlung des Schuldners zusteht, ist der Streitwert nicht auf den vollen Nennwert der - im übrigen auch vom Schuldner unbestrittenen - Forderung festzusetzen, vielmehr muss ein Abschlag gemacht werden, den der Senat mit 75 % für angemessen hält. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 178/06 |
OLG-CELLE – Beschluss, 10 UF 201/06 vom 25.09.2006
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Versorgungsausgleich |
| Leitsatz: | 1. Die seit dem 1. Juni 2006 geltende Neufassung der BarwertVO ist verfassungsgemäß.
2. Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sind weiterhin als im Anwartschaftsstadium statisch und in der Leistungsphase volldynamisch zu behandeln. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 10 UF 201/06 |
OLG-CELLE – Beschluss, 13 Verg 2/06 vom 14.09.2006
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Leitsatz: | Ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft scheidet grundsätzlich aus, wenn das für den Auftrag vorgesehene Unternehmen nur 92,5 % seines Umsatzes aus Geschäften mit den Gebietskörperschaften erzielt, denen das Unternehmen gehört. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 Verg 2/06 |
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