JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 29 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ausschlussfrist |
| Leitsatz: | 1. Auch der Sozialversicherungsträger, auf den Ansprüche des Reisenden übergegangen sind, muss den Anspruch in der Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB anmelden (Bestätigung von BGHZ 159, 350 ff). 2. Die Anmeldung des Sozialversicherungsträgers ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Reisende selbst rechtzeitig seine eigenen reisevertraglichen Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld rechtzeitig beim Reiseveranstalter angemeldet hat (Fortführung von BGHZ 159, 350). 3. Ein Reiseveranstalter haftet nicht deliktisch, wenn er anlässlich einer mehrtägigen Busreise am letzten Tag der Reise, nachdem der Busfahrer mit den Reisenden die Nacht im Hotel verbracht hatte, diesen nicht dahin überprüft, ob er übermüdet ist, und der Bus später nach einer Fahrt von 4 1/2 Stunden einschließlich einer 40 minütigen Pause auf Grund einer - im Streitfall behaupteten - Übermüdung des Busfahrers verunfallt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 263/05 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | Maßgebend für die Annahme einer Zwangsausübung im Straßenverkehr i.S.v. § 240 StGB sind insbesondere die Streckenlänge, die Intensität und die Dauer der Zwangsausübung. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 22 Ss 110/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt neben einem Verhalten des Schuldners, aus dem sich unzweideutig das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs ergibt, das begründete Vertrauen des Gläubigers voraus, dass sich der Schuldner nicht alsbald nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Einrede der Verjährung berufen wird. 2. Ein solches Vertrauen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner der Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses nicht nachkommt und der Gläubiger dies zum Anlass nimmt, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 87/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Frist zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) wird beim Kaufvertrag nicht entbehrlich, wenn sich der Verkäufer außergerichtlich gegen die Übernahme der Kosten zur Mängelbeseitigung wendet, sich zur Nacherfüllung bereit erklärt und in dem auf Zahlung von Schadensersatz gerichteten Rechtsstreit einen Klagabweisungsantrag stellt. Das gilt auch gegenüber einem Gebrauchtwagenhändler, der keine eigene Vertragswerkstatt unterhält. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 2/06 | |