JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 05 / 2006
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Schlagworte: | Eigenkapitalersatz, Rückgewähr von Gegenständen |
| Leitsatz: | 1. Nach §§ 30, 31 GmbHG muss der im Zeitpunkt der Vermögensübertragung vorhandene Wert des Gesellschaftsvermögens bis zur Höhe der Stammkapitalziffer wieder hergestellt werden. Sofern dieses Ziel durch Rückübertragung des weggegebenen Vermögensgegenstandes nicht erreicht werden kann, weil dieser inzwischen an Wert verloren hat, hat der Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen durch Geldzahlung wieder aufzufüllen. 2. Der Gesellschafter trägt dieses Risiko einer Wertminderung des Gegenstandes ausnahmsweise nicht, sofern diese auch dann eingetreten wäre, wenn sich der Gegenstand noch im Vermögen der Gesellschaft befunden hätte. Anderenfalls erhielte die Gesellschaft letztlich mehr, als ihr verblieben wäre, wenn es eine das Stammkapital beeinträchtigende Handlung nicht gegeben hätte; eine solche "Besserstellung" bezwecken indes die Kapitalschutzregeln nicht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 9 U 172/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Schlagworte: | Wegerecht, Streitwert |
| Leitsatz: | Der Streitwert für die Klage aus einem Grundstückskaufvertrag auf Beseitigung einer Grunddienstbarkeit, die ein Wegerecht sichert, bemisst sich weder nach einem Bruchteil des Kaufpreises noch nach dem Bodenwert der Fläche, für die das Wegerecht in Anspruch genommen wird; vielmehr wird der Gegenstandswert nach §§ 7 ZPO, 48 Abs. 1 Satz 1 GKG bestimmt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 87/06 | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Schlagworte: | Strafvollzug, Medien mit FSK-18-Freigabe |
| Leitsatz: | Dem Bezug von Medien mit sog. FSK-18-Freigabe (namentlich solcher pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts) steht die Sicherheit und Ordnung der Anstalt grundsätzlich entgegen. Das generelle Versagen derartiger Medien ist hiernach jedenfalls in Vollzugsanstalten mit erhöhtem Sicherheitsstandard nicht zu beanstanden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 157/06 (StrVollz) | |
| Rechtsgebiete: | KV |
| Leitsatz: | Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) kann nicht um die Portokosten gemindert werden, die einem Rechtsanwalt für die Rücksendung ihm zur Einsicht übersandter Akten entstehen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 222/06 | |
"Oberlandesgericht Celle - Entscheidungen 05 / 2006 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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