JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Grundlagen der Kostenquotelung nach Hauptsacheerledigung, Rechtsmittel gegen Nichtabhilfeentscheidung |
| Leitsatz: | 1. Bei der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO ist das Gericht nicht gezwungen, schwierige Rechtsfragen zu klären. Maßstab der Entscheidung ist vielmehr der aufgrund summarischer Prüfung zu prognostizierende Ausgang des Rechtsstreits ohne Eintritt der Erledigung. Dabei ist es auch zu würdigen, wenn die beklagte Partei während des Verfahrens erfüllt und sich hierdurch freiwillig in die Position der Unterlegenen begibt. 2. Gegen die Nichtabhilfeentscheidung des Ausgangsgerichts nach § 572 Abs. 1 ZPO ist eine erneute sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht gegeben. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 11 W 17/06 | |
| Rechtsgebiete: | IRG, GG, BVerfGG |
| Schlagworte: | Auslieferung, Vertrauensgrundsatz, neue Umstände, Schutz von Ehe und Familie |
| Leitsatz: | 1. Der Vertrauensgrundsatz steht der Zulässigkeit der Auslieferung auch nach bereits abgelehnter Bewilligung in derselben Sache nicht entgegen, wenn ein erneutes, auf neue Umstände gestütztes Auslieferungsersuchen vorliegt. Die Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union (EuHbG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1748) aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 (2 BvG 2236/04) stellt einen neuen beachtlichen Umstand dar. 2. Die Auslieferung eines Ausländers mit deutschen Familienangehörigen zur Strafvollstreckung in sein Heimatland ist auch unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG zulässig. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 ARs 18/05 (Ausl) | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Aufklärungspflicht bei der Vermögensanlageberatung, kein Schadensersatzanspruch ohne Schaden, Aufklärungspflicht bei der Vermögensanlageberatung, kein Schadensersatzanspruch ohne Schaden |
| Leitsatz: | 1. Die Art und der Umfang einer möglichen Pflichtverletzung durch den Anlageberater oder Vermittler hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. eine solche Einschätzung vermag nicht vorgenommen zu werden und folglich kann ein Gericht darüber Feststellungen nicht treffen, wenn über die Anbahnungssituation, die Vorkenntnisse des Anlegers, die Kenntnis des Beraters oder Vermittlers über das vorwissen des Anlegers sowie den Umfang, die Dauer und den konkreten Ablauf der Beratungsgespräche nicht vorgetragen wird. 2. Das Recht, wegen einer im Verhandlungsstadium begangenen schuldhaften Sorgfaltspflichtverletzung die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, setzt einen Schaden voraus. Dieser tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages ein, sondern setzt voraus, dass der Vertragsabschluss für den betroffnen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten, aus §§ 249 ff. BGB folgenden Grundsätze, wirtschaftlich nachteilig gewesen ist (so auch BGH WM 1997, 2309 = MDR 1998, 25 = NJW 1998, 302 = 1997, 2553 = ZIP 1998, 154 = VersR 1998, 905). |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 191/05 | |
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Schlagworte: | Sachverständigenvergütung, Sachgebiet, Honorargruppe |
| Leitsatz: | Wird eine sachverständige Leistung in einem Gebiet erbracht, das in der Anlage zu § 9 Abs. 1 JVEG nicht enthalten ist, kommt nicht in Betracht, die erbrachte Leistung einem inhaltlich vergleichbaren oder ähnlichen Sachgebiet entsprechend zuzuordnen. Die Vergütung bemisst sich dann vielmehr an § 9 Abs. 2 Satz 2 JVEG. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 177/06 | |