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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum01 / 2006 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 01 / 2006



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Urteil, 16 U 179/05 vom 31.01.2006

Rechtsgebiete:VOB/B, BGB
Schlagworte:Freistellung vom Wandlungsanspruch
Leitsatz:1. Auch wenn grundsätzlich im VOB/BVertrag ein Wandlungsanspruch als Rechtsfolge nicht vorgesehen ist, kann der von seinem Auftraggeber erfolgreich auf Wandlung in Anspruch genommene Bauträger vom verantwortlichen Bauunternehmer Freistellung verlangen.

2. Die Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B entspricht der Bestimmung des § 635 BGB a. F., in dessen Anwendungsbereich die Möglichkeit eines Freistellungsanspruches (§ 257 Satz 1 BGB) anerkannt ist.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 16 U 179/05



OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 10/06 vom 30.01.2006

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Anrechnung von Untersuchungshaft und Maßregelvollzug
Leitsatz:Die vor Beginn des Maßregelvollzugs vollstreckte Untersuchungs- und sog. Organisationshaft ist in der Regel nur auf die Reststrafe, nicht aber auf die Maßregel anzurechnen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 10/06

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 184/05 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anwaltshaftung, Treuhandkonto, Geldanlage, Mitverschulden
Leitsatz:1. Stellt ein Rechtsanwalt ein auf seinen Namen lautendes Treuhandkonto zur Verfügung, hat er die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu prüfen.

2. Auf ein Treuhandkonto einzahlende Dritte sind in den Schutzbereich eines Treuhandvertrages einbezogen, wenn dieser vermögensschützenden Charakter hat.

3. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn er trotz offensichtlicher Nichterreichbarkeit des versprochenen Anlageerfolges dennoch eine Anlage tätigt.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 184/05

OLG-CELLE – Beschluss, Not 16/05 vom 24.01.2006

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit eines Notars als Vorstandsvorsitzender eines Bundesligafußballsportvereins
Leitsatz:1. Die Tätigkeit eines Notars als Vorsitzender des Vorstandes eines eingetragenen Sportvereins, der eine in der ersten Bundesliga spielenden Fußballprofimannschaft unterhält, bedarf jedenfalls dann keiner Genehmigung der Notaraufsichtsbehörden, wenn die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Profiabteilung in Kapitalgesellschaften ausgelagert ist, in deren geschäftsführenden Organen der Notar nicht mitwirkt.

2. Eine vorbeugende Untersagung der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied in Tochtergesellschaften eines Vereins ist als Auflage zur Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für die Übernahme einer Tätigkeit des Notars als Vereinspräsident nicht zulässig, solange konkrete Anhaltspunkte für die Annahme fehlen, der Notar werde ohne vorherige Genehmigung der Notaraufsichtsbehörden in den Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft eintreten.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, Not 16/05


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