JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 01 / 2006
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VOB/B, BGB |
| Schlagworte: | Freistellung vom Wandlungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Auch wenn grundsätzlich im VOB/BVertrag ein Wandlungsanspruch als Rechtsfolge nicht vorgesehen ist, kann der von seinem Auftraggeber erfolgreich auf Wandlung in Anspruch genommene Bauträger vom verantwortlichen Bauunternehmer Freistellung verlangen. 2. Die Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B entspricht der Bestimmung des § 635 BGB a. F., in dessen Anwendungsbereich die Möglichkeit eines Freistellungsanspruches (§ 257 Satz 1 BGB) anerkannt ist. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 16 U 179/05 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Anrechnung von Untersuchungshaft und Maßregelvollzug |
| Leitsatz: | Die vor Beginn des Maßregelvollzugs vollstreckte Untersuchungs- und sog. Organisationshaft ist in der Regel nur auf die Reststrafe, nicht aber auf die Maßregel anzurechnen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 10/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Anwaltshaftung, Treuhandkonto, Geldanlage, Mitverschulden |
| Leitsatz: | 1. Stellt ein Rechtsanwalt ein auf seinen Namen lautendes Treuhandkonto zur Verfügung, hat er die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu prüfen. 2. Auf ein Treuhandkonto einzahlende Dritte sind in den Schutzbereich eines Treuhandvertrages einbezogen, wenn dieser vermögensschützenden Charakter hat. 3. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn er trotz offensichtlicher Nichterreichbarkeit des versprochenen Anlageerfolges dennoch eine Anlage tätigt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 184/05 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Schlagworte: | Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit eines Notars als Vorstandsvorsitzender eines Bundesligafußballsportvereins |
| Leitsatz: | 1. Die Tätigkeit eines Notars als Vorsitzender des Vorstandes eines eingetragenen Sportvereins, der eine in der ersten Bundesliga spielenden Fußballprofimannschaft unterhält, bedarf jedenfalls dann keiner Genehmigung der Notaraufsichtsbehörden, wenn die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Profiabteilung in Kapitalgesellschaften ausgelagert ist, in deren geschäftsführenden Organen der Notar nicht mitwirkt. 2. Eine vorbeugende Untersagung der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied in Tochtergesellschaften eines Vereins ist als Auflage zur Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für die Übernahme einer Tätigkeit des Notars als Vereinspräsident nicht zulässig, solange konkrete Anhaltspunkte für die Annahme fehlen, der Notar werde ohne vorherige Genehmigung der Notaraufsichtsbehörden in den Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft eintreten. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, Not 16/05 | |