JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 12 / 2005
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Wird während eines laufenden Verfahrens ein Rechtsanwalt aus der Liste der zugelassenen Anwälte gelöscht, tritt gemäß § 244 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens ein. 2. Prozesshandlungen des Gerichts, die während der Unterbrechung vorgenommen werden, sind grundsätzlich wirkungslos. Ein auf Grund einer mündlichen Verhandlung, an der ein nicht mehr zugelassener Anwalt teilgenommen und für die Partei Anträge gestellt hat, ist nicht nichtig, sondern kann mit den zulässigen Rechtsmitteln angefochten werden. 3. Die Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens kann durch Einlegung der Berufung gegen das verfahrensfehlerhaft ergangene Urteil erfolgen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 5 U 111/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Zwangsbehandlung, Betreuungsrecht |
| Leitsatz: | Das Betreuungsrecht bietet keine ausreichende Grundlage für eine Zwangsbehandlung (Vorlage an den BGH). |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 17 W 132/05 | |
| Rechtsgebiete: | NWaldLG, BGB |
| Schlagworte: | Haftung des Waldbesitzers |
| Leitsatz: | 1. § 30 NWaldLG nimmt nur eine Konkretisierung dessen vor, was in § 14 BWaldG rahmenrechtlich geregelt ist, und stellt keine darüber hinausgehende (unzulässige) Erweiterung der Haftungsprivilegierung des Waldbesitzers dar. 2. Wer einen umgestürzten Baum, der eine gefahrlose Weiterbenutzung eines Wanderweges verhindert, abseits des Weges bei Schnee auf einem Trampelpfad um die Baumkrone herum zu umgehen versucht und dabei stürzt, handelt auf eigene Gefahr und hat sich die Folgen des Sturzes selbst zuzuschreiben. Der Waldbesitzer haftet unter diesen Umständen nicht wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 147/05 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Schlagworte: | Unfall auf Geschäfts oder Privatfahrt |
| Leitsatz: | 1. Hatte der Unfallgeschädigte zunächst erklärt, dass sich der Unfall auf einer Geschäftsfahrt ereignet hatte, ist er dafür beweispflichtig, dass diese Erklärung irrtümlich abgegeben wurde und § 115 Abs. 1 SGB VII nicht eingreift. 2. Selbst wenn anlässlich einer mehrtägigen Besuchsreise (hier: Teilnahme an einer Gaststätteneröffnung der Tochter) an einem Tag auch eine geschäftliche Unterredung an einem anderen Ort stattfand, handelt es sich bei der Heimfahrt, die an einem späteren Tag stattfand, nicht um eine betriebliche Tätigkeit i. S. von § 115 Abs. 1 SGB VII. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 138/05 | |