JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 11 / 2005
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Vorteilsausgleichung, Berechnung des Verdienstausfallschadens, Abzug für ersparte Eigenaufwendungen |
| Leitsatz: | Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens ist eine Schätzung ersparter berufsbedingter Aufwendungen anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Dabei kann die Verminderung des noch zu ersetzenden entgangenen Verdienstes nach einem bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens ermittelt werden. Dieser Prozentsatz lässt sich nicht generell festlegen, sondern ist wiederum vom jeweiligen Fall abhängig. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 58/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Radfahrer auf Bürgersteig |
| Leitsatz: | Wer als erwachsener Radfahrer verbotswidrig auf einem links befindlichen Fuß und Radweg fährt und auch eine für ihn "rot" zeigende Ampel nicht beachtet, wodurch es zu einer Kollision mit einem anderen Radfahrer kommt, dem allenfalls ein geringfügiges Zuschnellfahren vorzuwerfen ist, hat den entstandenen Schaden allein zu tragen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 83/05 | |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Leitsatz: | Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 a Satz 1 StVO |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 211 Ss 111/05 (Owiz) | |
| Rechtsgebiete: | GBO, BeurkG, ZPO |
| Schlagworte: | Grundbuchverfahren, Löschungsbewilligung, Identitätsfeststellung, Prüfungskompetenz |
| Leitsatz: | 1. Das Grundbuchamt ist zwar grundsätzlich auch zur Überprüfung der Identität des Erklärenden berufen, wenn es um die Eintragung einer Löschung im Grundbuch geht; diese grundsätzliche Prüfungskompetenz erlaubt ihm jedoch keine freie Beweiswürdigung im Sinne des § 286 ZPO. 2. Vielmehr muss auch das Grundbuchamt den Beweisregeln des Urkundsbeweises Rechnung tragen; hat es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die in einer öffentlichen Urkunde durch einen Notar erfolgte Identitätsfeststellung falsch ist, ist es an die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde gebunden. 3. § 10 BeurkG enthält lediglich eine Sollvorschrift, deren Verletzung die Beweiskraft der Urkunde grundsätzlich unberührt lässt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 179/05 | |