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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum09 / 2005 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-CELLE – Urteil, 13 U 113/05 vom 15.09.2005

Rechtsgebiete:UWG
Leitsatz:Eine Werbung mit der eine Autoglas-Reparaturwerksatt einen Bonus bis zu 150 EUR für jeden verspricht, der seine Windschutzscheibe in der Werkstatt erneuern lässt und dann ein Jahr lang einen kleinen Werbeaufkleber (4cm) auf seinem Auto belässt ist wettbewerbswidrig, weil mit dem "Werbebonus" verschleiert werden soll, dass der Kunde in Wirklichkeit einen Nachlass erhält, den er nach den AKB an den Kasko-Versicherer weitergeben müsste.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 113/05



OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 167/05 vom 13.09.2005

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Geschäftswert bei Grundstückskäufen, Mehrwertsteuer als Bestandteil des Kaufpreises
Leitsatz:Die aus § 13 b UStG resultierende Rechtsstellung des Käufers bei grunderwerbsteuerlich relevanten Umsätzen als Steuerschuldner der Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis rechtfertigt allein nicht die Annahme, dass die nach dem Vertrag von dem Grundstückskäufer zu entrichtende Mehrwertsteuer nicht als Bestandteil des Kaufpreises im Sinne von § 20 KostO anzusehen ist.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 167/05

OLG-CELLE – Beschluss, 4 U 127/05 vom 12.09.2005

Rechtsgebiete:Nds. Realverbandsgesetz
Schlagworte:Realverbandsanteile und Grundstücksteilung
Leitsatz:Selbständige Realverbandsanteile im Sinne von § 9 Abs. 1 NdsRVG sind nach der Teilung eines mit mehreren bewohnten Gebäuden bebauten Grundstücks demjenigen Grundstücksteil zuzuordnen, auf dem sich das von dem bisherigen Eigentümer vor der Teilung bewohnte Gebäude befindet.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 U 127/05

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 160/05 vom 08.09.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Teilungserklärung, Spitzboden, Amtsermittlung
Leitsatz:1. Der Amtsermittlungsgrundsatz im streitigen WEG-Verfahren besteht nur in den Grenzen der Mitwirkungs- und Verfahrensförderungspflicht der Parteien.

2. Lassen die für die Bestimmung des Grundbuchinhalts maßgeblichen Bestimmungen von Teilungserklärung und Aufteilungsplan (BGH NJW 1995, 2851, 2853) eine eindeutige Zuordnung des Spitzbodens zum Sondereigentum der darunter liegenden Dachgeschosswohnung nicht zu, gehört der Spitzboden zum Gemeinschaftseigentum; das gilt auch dann, wenn er nur von der betreffenden Wohnung aus zugänglich ist.

3. Die Kenntnis des Verwalters von einer der Teilungserklärung widersprechenden baulichen Herstellung müssen sich die anderen Wohnungseigentümer bei einem Rückbauverlangen auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nicht zurechnen lassen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 160/05


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