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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum08 / 2005 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 08 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 165/05 vom 15.08.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Leitsatz:Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Ablauf einer Frist nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO setzt eine formgerechte Fristsetzung und deren Zustellung gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO voraus.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 165/05



OLG-CELLE – Beschluss, 17 W 37/05 vom 10.08.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuung, Zwangsbehandlung, Zwangsmedikation
Leitsatz:Auch für stationäre Zwangsbehandlungen bietet das Betreuungsrecht keine ausreichende gesetzliche Grundlage.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 17 W 37/05

OLG-CELLE – Beschluss, 7 W 20/05 (L) vom 04.08.2005

Rechtsgebiete:HöfeO, BGB
Schlagworte:Landwirtschaftsrecht, Höferecht
Leitsatz:Die Hofübergabe ist grds. als endgültig anzusehen; das folgt für spätere persönliche Zerwürfnisse aus § 9 NdsAGBGB.

Diese Endgültigkeit ist auch Richtschnur bei einer Verschuldung des Übernehmers bis hin zur drohenden Zwangsversteigerung. Das Risiko, dass der Hofübernehmer den Hof aus wirtschaftlichen Gründen nicht halten kann, liegt in der Regel beim Übergeber und gibt diesem keinen Rückübertragungsanspruch. Rühren die Schulden aus einem von der Hofstelle aus betriebenen Lohnunternehmen mit Sand und Kiesabbau her, gilt dieser Grundsatz (kein Rückübertragungsanspruch) jedenfalls dann, wenn diese gewerblichen Betriebsteile bereits im Zeitpunkt der Übergabe mit Wissen des Übergebers bestanden.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 7 W 20/05 (L)

OLG-CELLE – Beschluss, 9 W 81/05 vom 04.08.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfebedürftigkeit, Eigenvorsorge
Leitsatz:1. Im Rahmen der auch nach § 115 ZPO gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Antragstellers und denen der Allgemeinheit (konkret also der erheblich überschuldeten Länderhaushalte) ist die Zumutbarkeit einer Eigenvorsorge vor der Antragstellung bedeutsam.

2. Selbständige und Gewerbetreibende müssen für das Risiko der Notwendigkeit gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen oder die Verteidigung gegen gerichtliche Inanspruchnahme in geschäftlichen Angelegenheiten Vorsorge treffen. Sie müssen im Prozesskostenhilfeverfahren darlegen und belegen, dass sie zu aktiver Zeit Rücklagen in ausreichender Höhe gebildet hatten, und dass und wofür diese Rücklagen später verbraucht worden sind.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 9 W 81/05


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