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Oberlandesgericht Celle
Entscheidungen 08 / 2005
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-CELLE – Urteil, 8 U 60/05 vom 31.08.2005
| Rechtsgebiete: | BBBUZ, BGB |
| Schlagworte: | Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Straftat |
| Leitsatz: | 1. Der Leistungsausschluss nach § 3 Abs. 2 Ziff. b) BBBUZ (Verursachung der Berufsunfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung einer Straftat durch die versicherte Person) setzt voraus, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden verantwortlich geworden ist. Daran fehlt es bei einem Betrug des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Versicherungsmakler/agent gegenüber anderen zum Konzern des Versicherers gehörenden Unternehmen, wenn bei diesem infolge der Begehung der Straftaten und ihrer Ahndung (u. a. Untersuchungshaft) sowie den damit verbundenen familiären und sozialen Folgen eine zur Berufsunfähigkeit führende Depression entritt.
2. In diesem Fall kommt auch kein Ausschluss des Anspruchs des Versicherungsnehmers nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 60/05 |
OLG-CELLE – Urteil, 3 U 71/05 vom 31.08.2005
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Beweislast, Auftrag, Zwangsvollstreckung, Anwalt |
| Leitsatz: | Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 71/05 |
OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 310/05 vom 30.08.2005
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Befangenheit, Ablehnungsantrag, Unzulässigkeit |
| Leitsatz: | Ein Ablehnungsantrag, der nicht nur offensichtlich unbegründet, sondern dessen Begründung völlig ungeeignet ist, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen, ist unzulässig im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 2 StPO. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 310/05 |
OLG-CELLE – Beschluss, 22 W 50/05 vom 26.08.2005
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Abschiebungshaft, Erledigung, Unzulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde |
| Leitsatz: | Tritt während der Anhängigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde durch Abschiebung des Betroffenen eine Erledigung der Hauptsache ein, so wird das Rechtsmittel unzulässig, wenn nicht der Betroffene ein Rechtsschutzziel der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme oder ein Kosteninteresse zum Ausdruck bringt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 22 W 50/05 |
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