JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Testergebnis, Stiftung Warentest, Irreführung |
| Leitsatz: | Die Werbung mit dem Testergebnis der Stiftung Warentest ist nicht immer und allein deshalb wettbewerbswidrig, weil sie - entgegen den Empfehlungen der Stiftung - nur das Testergebnis eines Einzelmerkmals angibt, nicht aber das Gesamttesturteil. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 22/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Richterablehnung, Besorgnis der Befangenheit |
| Leitsatz: | Wenn ein Richter durch den Inhalt eines Hinweises zu erkennen gibt, dass er die seine Entscheidung aufhebende (ihn gemäß § 572 ZPO bindende) Beschwerdeentscheidung für unrichtig hält, dabei Tatsachen zugrunde legt, die keine Partei vorgetragen hat, zudem ohne nachvollziehbare Begründung einen den Erfordernissen des § 227 ZPO genügenden Terminsverlegungsantrag zurückweist und einen ihm unterlaufenen prozessualen Fehler (Verstoß gegen § 922 Abs. 3 ZPO) in seiner dienstlichen Äußerung damit zu rechtfertigen versucht, bei der Gegenpartei handele es sich um ein "seriöses Autohaus", begründet dies die Besorgnis der Befangenheit. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 9 W 44/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Rücktritt, Schadensersatz |
| Leitsatz: | Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Erfüllung (§ 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB) weiterhin die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht, so führt das zum Untergang seiner nach Fristablauf entstandenen Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich. Leistet der Schuldner auf das neue Erfüllungsverlangen nicht, so muss der Gläubiger die tatsächlichen Voraussetzungen für die Begründung eines neuen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich durch eine neue fristgebundene Aufforderung zur Leistung schaffen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 16 U 232/04 | |
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Schlagworte: | Anwendung des RVG für notwendige Auslagen nach Freispruch |
| Leitsatz: | Die Vorschriften des RVG gelten bei einer nach dem 1. Juli 2004 erfolgten Beiordnung für das gesamte Verfahren auch hinsichtlich der nach § 467 Abs. 1 StPO als notwendige Auslagen nach § 52 RVG geltend gemachten Wahlverteidigervergütung. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 167/05 | |