JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 04 / 2005
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Zurückbehaltungsrecht |
| Leitsatz: | 1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unter bestimmten Umständen zu einem Recht auf dauernde Leistungsverweigerung erstarken. 2. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn bei einer Telefonanlage die geschuldete Rufweiterleitung auch mehr als drei Jahre nach der Erstinstallation noch nicht ordnungsgemäß installiert ist und der Anbieter die Nachinstallation verweigert, aber das volle vertragliche Entgelt fordert. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 274/04 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, MRK, FGG |
| Schlagworte: | Dolmetscherkosten bei Abschiebehaft Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren nach Abschiebung |
| Leitsatz: | 1. Befindet sich ein Ausländer in Abschiebehaft, hat die Staatskasse die Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers zu tragen, soweit dies für eine Verständigung des Betroffenen mit seinem Verfahrensbevollmächtigten und für eine sachgemäße Vertretung des Betroffenen erforderlich ist. 2. Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren ist auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen. Ist der Betroffene zwischenzeitlich in sein Heimatland abgeschoben worden, ist die Frage der Bedürfigkeit neu zu prüfen; eine Bezugnahme auf früher eingereichte Unterlagen ist dann regelmäßig nicht ausreichend. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 22 W 12/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Haftung einer Notariatsangestellten beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages als Vertreterin ohne Vertretungsmacht |
| Leitsatz: | 1. Tritt eine Notariatsangestellte auf Bitten ihres Arbeitgebers, des beurkundenden Notars, für den bei der Beurkundung nicht anwesenden Verkäufer mit der Erklärung "Genehmigungserklärung nachzureichen versprechend" auf, und wird die Genehmigung nachträglich verweigert, so kommt ihre persönliche Haftung als Vertreterin ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht, da der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kennen musste (§ 179 Abs. 3 BGB). 2. Mangels unmittelbaren wirtschaftlichen Eigeninteresses am Vertragsschluss sowie fehlender Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens kommt in derartigen Fällen auch kein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder aus einer Garantieerklärung in Betracht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 171/04 | |
"Oberlandesgericht Celle - Entscheidungen 04 / 2005 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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