JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 04 / 2005
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Haushaltsführungsschaden bei geringer Erwerbsminderung |
| Leitsatz: | 1. Auf einen Erfahrungsgrundsatz, dass eine Erwerbsminderungen von 20 % oder weniger für die Haushaltsführungstätigkeit keine praktische Auswirkung hätten, kann nicht abgestellt werden, wenn aufgrund eines Sachverständigengutachtens feststeht, dass sich die unfallbedingte Beeinträchtigung auf die Haushaltsführungstätigkeit tatsächlich auswirkt. 2. Hat die Geschädigte vor dem Unfall den Haushalt allein geführt, muss sie grundsätzlich nicht durch anderweitige innerfamiliäre Verteilung der Haushaltstätigkeit die Schadensersatzverpflichtung des Schädigers niedrig halten. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 200/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ersatz von Mietwagenkosten |
| Leitsatz: | Macht der Unfallgeschädigte zu Unrecht Unfallschäden geltend und führt die Überprüfung zu einer Verzögerung der Reparatur, kann für diesen Zeitraum kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden. Kann durch eine Notreparatur (hier: Justierung des Kofferraumdeckels) der Unfallwagen fahrbereit gemacht werden, ohne dass dadurch die Schadensbegutachtung beeinträchtigt wird, muss sie zur Schadensminderung ausgeführt werden. Geschieht dies nicht, kann kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 243/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, außergerichtliche Kosten nach Rücknahme der Beschwerde |
| Leitsatz: | In Wohnungseigentumssachen ist auch nach einer Rechtsmittelrücknahme für die außergerichtlichen Kosten allein die Spezialvorschrift des § 47 Satz 2 WEG anwendbar, die in jedem Fall eine Abwägung nach billigem Ermessen verlangt; dabei kommt die Anordnung der Kostenerstattung nur als Ausnahme von der Regel in Betracht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 87/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schrottimmobilien |
| Leitsatz: | Ein zum Rücktritt berechtigender Aufklärungsmangel liegt auch vor, wenn der Käufer nicht über die Unüblichkeit des Mietpools und die damit verbundenen Nachteile aufgeklärt wird (ebenso OLG Karlsruhe, ZIP 2005, 698 sowie Hofmann, ZIP 2005, 688). |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 16 U 187/04 | |