JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB VII |
| Schlagworte: | Überraschungsentscheidung, Haftungsprivilegierung nach SGB VII |
| Leitsatz: | Es stellt keine gemäß § 139 Abs. 2 ZPO zu vermeidende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei einer reinen Wertungsfrage wie der Gewichtung eines Mitverschuldens im Urteil von einer zuvor mitgeteilten, naturgemäß vorläufigen Einschätzung abweicht. Verletzt ein Arbeitnehmer bei der Durchführung von Ladearbeiten mit einem Gabelstapler den Arbeitnehmer eines anderen Betriebs, der sich im selben Lager aufhält, dort aber nur aus privatem Interesse eine Maschine besichtigt, verrichten die beiden nicht "vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte" im Sinne des § 106 Abs. 3 SGB VII. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 116/04 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Insolvenzanfechtung, Kontokorrent |
| Leitsatz: | Verrechnungen eines Kreditinstituts im letzten Monat vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die zu einer Verringerung des Sollsaldos bei einem Kontokorrentkredit führen, sind insoweit als inkongruente Deckungsgeschäfte nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbar. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 287/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Trittschalldämmung, Instandsetzung, Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft |
| Leitsatz: | 1. Maßstab für eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechende ordnungsgemäß Verwaltung ist der Ausstattungsstandard der Wohnung im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums. 2. Lässt ein Wohnungseigentümer nachträglich eine verbesserte Trittschalldämmung einbauen, kann er von der Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten der Instandsetzung einer mangelhaft eingebauten Dämmung unabhängig davon nicht verlangen, ob der eingebaute Trockenestrich als Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums anzusehen ist. 3. Ein Bereicherungsanspruch aus §§ 951 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB für Instandsetzungsmaßnahmen des Wohnungseigentümers an Gegenständen des gemeinschaftlichen Eigentums setzt voraus, dass die durchgeführten Arbeiten und der dafür entstandene Aufwand objektiv notwendig waren und dass die Wohnungseigentümergemeinschaft deshalb einen eigenen Aufwand in entsprechender Höhe erspart hat. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 4/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Beseitigung von Überwuchs, Gewohnheitsrecht |
| Leitsatz: | Eine Gemeinde als Eigentümerin von Waldflächen kann dem Anspruch des benachbarten Eigentümers landwirtschaftlich genutzter Flächen auf Beseitigung von Überwuchs nicht mit Erfolg entgegenhalten, es herrsche in der Gemeinde eine ständige Übung, dass die Inhaber der Ackerflächen den Überwuchs selbst entfernen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 4 U 237/04 | |
"Oberlandesgericht Celle - Entscheidungen 02 / 2005 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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