JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 11 / 2004
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Leitsatz: | 1. Selbst bei Geltendmachen schwer wiegender Grundrechtseingriffe (hier: vorübergehende Unterbringung eines Strafgefangenen in einem Zweimann-Haftraum) ist ein Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung einer Maßnahme nicht ausnahmslos anzunehmen. 2. Das Rechtsschutzbedürfnis auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme kann insbesondere dann fehlen, wenn ein Strafgefangener sich mit der vorübergehenden Unterbringung in einem Zweimann-Haftraum ausdrücklich einverstanden erklärt, ihm jederzeit ein Einzelhaftraum zur Verfügung gestanden und er keinerlei Anstrengungen gegen die Unterbringung in einem Zweimann-Haftraum unternommen hat. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 341/04 (StrVollz) | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Leitsatz: | Eine Betriebsbezogenheit des Handelns von Organen einer juristischen Person liegt (nur) dann nicht vor, wenn das Organ höchstpersönlich, folglich wie jedermann und somit ohne spezifischen Bezug zu seiner Stellung als Organ der juristischen Person handelt. Allein das Vorliegen einer betriebsbezogenen Pflichtverletzung im Sinne des § 30 Abs. 1 OWiG führt nicht ohne Weiteres zur Anordnung der Verfahrensbeteiligung. In Betracht im Sinne von § 444 Abs. 1 StPO kommt das Festsetzen einer Geldbuße aber regelmäßig bereits dann, wenn die Staatsanwaltschaft etwa im Rahmen der Anklageschrift zu erkennen gibt, dass sie das Anordnen einer derartigen Nebenfolge gegen die juristische Person im Strafverfahren erstrebt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 388/04 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Vorläufige Festnahme nach dem AuslG |
| Leitsatz: | Den Polizeibehörden obliegt keine Dokumentationspflicht darüber, warum sie bestimmte Fälle wie geschehen und nicht in einer anderen Reihenfolge bearbeitet haben (gegen OLG Schleswig, NVwZ 2003, 421). § 42 Abs. 7 AuslG ermächtigt zur vorläufigen Festnahme zwecks Identifikation und Prüfung, ob ein Haftgrund i. S. v. § 57 AuslG vorliegt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 16 W 136/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Vollständige Angabe der Parteien in der Berufungsschrift |
| Leitsatz: | 1. Wird innerhalb der Berufungsfrist in der Berufungsschrift nur ein Beklagter aufgeführt, eine Urteilsabschrift nicht beigefügt und nicht einmal angegeben, dass es sich um eine Verkehrsunfallsache handelt, an der regelmäßig auch weitere Personen (hier die Haftpflichtversicherung) beteiligt sind, ist die Berufung gegen die Haftpflichtversicherung unzulässig, wenn die Haftpflichtversicherung erst nach Ablauf der Berufungsfrist als Berufungsbeklagte kenntlich gemacht wird. 2. Die Unzulässigkeit der Berufung gegen die Haftpflichtversicherung hat in diesem Fall zur Folge, dass die Klage gegen den Versicherungsnehmer gem. § 3 Nr. 8 PflVG unbegründet ist. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 61/04 | |