JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Umlegung, Veränderungssperre, Genehmigung eine Mietvertrages, Fortsetzungsfeststellungsantrag |
| Leitsatz: | 1. Auch in Baulandsachen ist bei Erledigung des ursprünglichen Leistungsinteresses eine Fortsetzung des Verfahrens mit einem Feststellungsantrag zulässig. 2. Der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages (hier: 20 Jahre) über ein bisher als Familienwohnhaus genutztes Hausgrundstück mit einer sozialen Einrichtung, die darin nach Innenumbauten ein Behindertenwohnheim betreiben will, ist im Umlegungsverfahren mit Veränderungssperre nicht nach § 51 Abs. 2 BauGB von der Genehmigungspflicht ausgenommen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 4 U 53/04 (Baul) | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob es sich bei der Aussage "Die Internet-Sensation: Telefonieren zum Nulltarif!" auf der Titelseite eines von einem Internet-Provider herausgegebenen Magazins um eine irreführende Werbung im Sinn des § 5 UWG n. F. handelt, weil das Telefonieren im Internet einen kostenpflichtigen Internet-Zugang voraussetzt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 142/04 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Zulässigkeit einer Weisungsbeschwerde nach § 156 Abs. 6 KostO, Vorrang der Hebegebühr nach § 149 KostO vor der Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO |
| Leitsatz: | 1. Die Zulässigkeit einer Weisungsbeschwerde nach § 156 Abs. 6 KostO setzt voraus, dass diese erkennen lässt, ob und in welcher Hinsicht die Kostenberechnung des Notars für unrichtig angesehen wird und mit welchem Ziel die gerichtliche Entscheidung angefochten werden soll. Daran fehlt es für die weitere Beschwerde, wenn die vorgesetzte Dienstbehörde in Übereinstimmung mit dem Notar davon ausgeht, dass die Entscheidung des Landgerichts richtig ist und die weitere Beschwerde lediglich zur Klärung einer streitigen Rechtsfrage eingelegt wird. 2. Einem Notar, dem aufgrund eines von den Parteien erteilten Treuhandauftrages im Zusammenhang mit der Prüfung der Auszahlungsreife des auf einem Notaranderkonto eingezahlten Kaufpreises eine Hebegebühr nach § 149 KostO zusteht, steht nicht zusätzlich noch eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Prüfung der Umschreibungsreife zu, wenn diese allein darin besteht, dass der Eigentumsumschreibungsantrag erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf das Notaranderkonto gestellt werden darf. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 8 W 294/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Teilzahlungsdarlehen, Kündigung |
| Leitsatz: | Bei einem Verbraucherdarlehen, auf das der Darlehensnehmer zunächst lediglich Zinszahlungen erbringt, weil die Tilgung des Darlehens durch die Leistungen aus einer Lebensversicherung erfolgen soll, unterliegt die Kündigung des Vertrages durch den Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs nur dann den besonderen Voraussetzungen des § 498 BGB n.F., wenn Kreditvertrag und Lebensversicherung verbundene Geschäfte sind. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 130/04 | |