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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum06 / 2004 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 06 / 2004



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-CELLE – Beschluss, 6 U 43/04 vom 03.06.2004

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Das Vorbringen gegenüber einem durch Vertrag begründeten Zahlungsanspruch, die Vertragspartner hätten bei Vertragsschluss vereinbart, der Schuldner solle den Anspruch durch Aufrechnung tilgen, ist kein qualifiziertes Bestreiten des Anspruchs, sondern rechtsbindende Einwendung, für welche der Schuldner die Beweislast trägt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 U 43/04



OLG-CELLE – Urteil, 6 U 175/03 vom 03.06.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Ist die Klage auf Restwerklohn mit derjenigen auf Bestellung der BauhandwerkerSicherungshypothek verbunden und hält u. a. der Besteller den Werklohn wegen von ihm behaupteter Mängel zurück, ist ein Grundurteil zu beiden Klagansprüchen zulässig.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 6 U 175/03

OLG-CELLE – Beschluss, 12 UF 227/03 vom 02.06.2004

Rechtsgebiete:VAHRG
Leitsatz:Versorgungsanwartschaften bei der Provinzial Lebensversicherung sind im Wege des Quasi-Splittings gem. § 1 Abs. 3 VAHRG auszugleichen, auch wenn es sich um privatrechtliche Versicherungsverträge handelt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 12 UF 227/03

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 102/04 (StrVollz) vom 01.06.2004

Rechtsgebiete:StVollzG
Leitsatz:Kann wegen Überbelegung der Anstalt nicht jedem Gefangenen ein Einzelhaftraum zur Verfügung gestellt werden, hat die Justizvollzugsanstalt das ihr im Rahmen ihrer Organisationshoheit zustehende Ermessen in zwei Stufen auszuüben:

Zunächst ist zu klären, ob dem Gefangenen aus besonderen Gründen ein Einzelhaftraum zugewiesen werden kann bzw. muss. Ist dies nicht der Fall, ist zu klären, mit wie vielen und welchen Gefangenen er in einer Zelle unterbracht wird.

Bei beiden Entscheidungen hat die Justizvollzugsanstalt eine Auswahlentscheidung zu treffen, die nachvollziehbaren und mit dem StVollzG zu vereinbarenden Kriterien folgen muss. Im Rahmen dieser Ermessensbetätigung sind neben vorrangigen einzelfallbezogenen Gesichtspunkten insbesondere der Wiedereingliederung (§ 2 S. 1 StVollzG) , der Gegensteuerung (§ 3 Abs. 2 StVollzG) und der Sicherheit und Ordnung (§ 81 StVollzG) nach Auffassung des Senats auch der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Dauer der Freiheitsentziehung zu berücksichtigen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 102/04 (StrVollz)


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