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Oberlandesgericht Celle
Entscheidungen 05 / 2004
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-CELLE – Urteil, 6 U 112/03 vom 27.05.2004
| Rechtsgebiete: | AGBG |
| Schlagworte: | Notarvertrag als AGB |
| Leitsatz: | Die Klausel in einem Notarvertrag über die Veräußerung eines Grundstücks mit fast fertigem Neubau, die Gewährleistungsfrist für das Bauwerk betrage zwei Jahre, ist nichtig, wenn der Notar die Klausel ohne Zutun der Urkundsbeteiligten gewählt und den Erwerber nicht eindringlich über die mit dieser Klausel verbundenen Nachteile und die in ihr liegende Abweichung von der gesetzlichen Regelung belehrt hat. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 6 U 112/03 |
OLG-CELLE – Urteil, 3 U 263/03 vom 26.05.2004
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Naturalrestitution, unverhältnismäßige Aufwendungen |
| Leitsatz: | Besteht der als Naturalrestitution zu leistende Schadensersatz im Rückerwerb eines Grundstücks, sind die hierfür erforderlichen Aufwendungen auch dann nicht unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 S.1 BGB, wenn sie den Verkehrswert des Grundstücks deutlich (hier: 26 %) übersteigen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 263/03 |
OLG-CELLE – Urteil, 3 U 287/03 vom 26.05.2004
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Schlagworte: | Haftung des Insolvenzverwalters |
| Leitsatz: | 1. Vertragliche Willenserklärungen der Parteien sollen in aller Regel einen rechtserheblichen Inhalt haben; sie dürfen daher im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass sie sich als sinnlos oder wirkungslos erweisen.
2. Die Erklärung einer Insolvenzverwalterin, sie komme persönlich für die Bezahlung erbrachter Leistungen auf, kann als eigener Schuldbeitritt der Verwalterin auszulegen sein. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 287/03 |
OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 69/04 (StrVollz) vom 25.05.2004
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Leitsatz: | Eine Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum benutzte über den Grundbedarf hinausgehende Elektrogeräte nach Maßgabe von Nr. 2 der NAV zu § 19 StVollzG verstößt nicht gegen § 50 Abs. 1 StVollzG, wonach Haftkosten nicht erhoben werden. Eine Kostenbeteiligung von Gefangenen, die über keine Arbeitseinkünfte verfügen, ist hierbei mit Art. 3 GG vereinbar. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 69/04 (StrVollz) |
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