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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum04 / 2004 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 04 / 2004



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Urteil, 14 U 214/03 vom 29.04.2004

Rechtsgebiete:StVG
Leitsatz:Kommt es bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zur Kollision mit Wildschweinen, liegt keine Unabwendbarkeit im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG vor.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 214/03



OLG-CELLE – Beschluss, 16 W 39/04 vom 29.04.2004

Rechtsgebiete:NGefAG 1998, Nds. SOG
Leitsatz:§ 19 Abs. 2 Satz 3 u. 4 NGefAG 1998 bzw. Nds. SOG (n. F.), wonach gegen die Entscheidung des Amtsgerichts über die Ingewahrsamnahme einer Person die sofortige Beschwerde zum Landgericht und im Falle der Zulassung die weitere sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig ist, gilt nicht nur für Fälle des Absatzes 2 (nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit auf Antrag des Betroffenen), sondern auch für Fälle des Absatzes 1 (Herbeiführung eines richterlichen Beschlusses durch die Verwaltungsbehörde während der Fortdauer der Freiheitsentziehung).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 16 W 39/04

OLG-CELLE – Beschluss, 8 W 145/04 vom 27.04.2004

Rechtsgebiete:BeurkG, KostO
Leitsatz:1. Den einen Grundstückskauf beurkundenden Notar trifft gem. § 17 BeurkG eine Verpflichtung, den Grundstückskäufer auf die Möglichkeit der Aufnahme einer sog. Vorwegbeleihungsklausel in den Vertrag aufzuklären, wenn er weiß, dass der Käufer den Kaufpreis finanzieren muss, noch keine endgültige Finanzierungszusage vorliegt, eine Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto nicht erfolgen soll und der Notar auch im übrigen nicht weiß, unter welchen Voraussetzungen die kreditgebende Bank zur Auszahlung des Darlehens bereit sein wird.

2. Eine sog. Notarbestätigung, mit der der Notar lediglich bescheinigt, dass der zur Kreditsicherung nach Eigentumsumschreibung auf den Käufer einzutragenden Grundschuld keine Voreintragungen in Abt. II und III des Grundbuchs vorgehen, genügt zur Absicherung der finanzierenden Bank in der Regel nicht, weil hier die Gefahr besteht, dass das durch eine Vormerkung gesicherte Anwartschaftsrecht des Grundstückserwerbers auf Eigentumserwerb von einem Dritten gepfändet wird und sodann mit Grundbucheintragung eine der Grundschuld vorgehende Sicherungshypothek entsteht.

3. Sind durch eine unrichtige Sachbehandlung nach den oben dargestellten Grundsätzen Mehrkosten entstanden, so sind diese gem. § 141 i. V. m. § 16 Abs. 1 S. 1 KostO nicht zu erheben.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 8 W 145/04

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 62/04 vom 22.04.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Rechtsmittelbelehrung
Leitsatz:An der für eine Wiedereinsetzung erforderlichen Ursächlichkeit einer unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumnis fehlt es, wenn der Rechtsmittelführer allgemein sehr wohl wusste, dass die weitere sofortige Beschwerde von einem Rechtsanwalt hätte unterzeichnet sein müssen, jedoch geltend macht, das im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vergessen zu haben (im Beschluss an BGH NJW 2002, 2171; OLGR Köln 2003, 163).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 62/04


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