JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Legt die Partei, die im 1. Rechtszug obsiegt hat, Berufung ein, ist der Streitwert auf 600,01 Euro festzusetzen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 14 U 199/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HOAI |
| Schlagworte: | Insidergeschäft, Bindung einer GbR an Rechtsgeschäfte eines Gesellschafters aus der Zeit vor ihrer Gründung, Sittenwidrigkeit eines Vertrages zu Lasten Dritter, Teilverzicht auf Architektenhonorar |
| Leitsatz: | 1. § 181 BGB findet auf einen Abtretungsvertrag zwischen den Gesamthändern einer GbR und einem Gesellschafter keine Anwendung. 2. Rechtsgeschäfte eines Gesamthänders aus der Zeit vor Gründung einer GbR binden diese nicht bereits durch den bloßen Zusammenschluss zu der Gesellschaft. 3. Ein Rechtsgeschäft, durch das ein Gesamthänder und ein Dritter wissentlich zum Nachteil der Gesellschaft zusammenwirken, ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. 4. Zur Frage, ob sich die Wirksamkeit eines Teilverzichts auf Architektenhonorar nach § 4 Abs. 2 HOAI richtet. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 44/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Bei einer letztwilligen Verfügung, deren Wirkung vom Willen eines anderen als des Erblassers abhängt, ist die Unwirksamkeit nach § 2065 Abs. 1 BGB oder die Wirksamkeit als aufschiebend bedingte Verfügung (§§ 2074, 2197 Abs. 2 BGB) danach abzugrenzen, ob ein spezifisches Interesse des Erblassers an der Verfügung feststellbar ist oder es ihm eher gleichgültig war, ob die Verfügung in Kraft treten werde. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 64/03 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Absonderungsrecht des Gläubigers, Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters |
| Leitsatz: | Die mutmaßliche Nichtbeachtung von Absonderungsrechten bei der bevorstehenden Verwertung unbeweglicher Sachen durch den Insolvenzverwalter rechtfertigt kein Herausgabeverlangen des Gläubigers. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 16 U 134/03 | |