JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 02 / 2003
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AuslG, FGG |
| Leitsatz: | 1. Auch im Beschwerdeverfahren nach § 19 FGG ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen selbst durchzuführen. 2. Bei einer Verlängerung der Sicherungshaft sind zuvor Ermittlungen darüber anzustellen, innerhalb welcher Zeit und ob sich überhaupt die für eine Abschiebung notwendigen Passersatzpapiere beschafft werden können. Der Hinweis der am Verfahren beteiligten Behörde, "man habe keine Erfahrungen mit solchen Verfahren", reicht nicht aus. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 17 W 12/03 | |
| Rechtsgebiete: | HOAI |
| Schlagworte: | Bau- und Architektenvertrag, Bauzeitverzögerung |
| Leitsatz: | Zur Frage einer Zusatzvergütung für Ingenieurleistungen bei einer Bauzeitüberschreitung, wenn die Parteien während der Bauausführung diesbezüglich keine Zusatzvereinbarung getroffen haben. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 31/01 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, FGG |
| Leitsatz: | 1. Auch im Beschwerdeverfahren nach § 19 FGG ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen selbst durchzuführen. 2. Bei einer Verlängerung der Sicherungshaft sind zuvor Ermittlungen darüber anzustellen, innerhalb welcher Zeit und ob sich überhaupt die für eine Abschiebung notwendigen Passersatzpapiere beschafft werden können. Der Hinweis der am Verfahren beteiligten Behörde, "man habe keine Erfahrungen mit solchen Verfahren", reicht nicht aus. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 17 W 11/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Verfahrensrecht, Arrest und einstweilige Verfügung |
| Leitsatz: | Liegt zwischen der Fertigstellung der Bauarbeiten und der Erstellung der Schlussrechnung ein Zeitraum von 1 1/2 Jahren und zwischen der Erstellung der Schlussrechnung und der Beantragung der einstweiligen Verfügung noch einmal 9 Monate, ist kein Verfügungsgrund mehr gegeben. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 116/02 | |