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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum01 / 2003 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 01 / 2003



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


OLG-CELLE – Beschluss, 20 W 31/02 vom 07.01.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Verfahrensrecht, Unterbrechung und Aussetzung
Leitsatz:Zur Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 20 W 31/02



OLG-CELLE – Beschluss, 10 W 1/03 vom 07.01.2003

Rechtsgebiete:GefAG
Schlagworte:Sonstiges, Abschiebehaft
Leitsatz:Zur Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei einer abzuschiebenden Person.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 10 W 1/03

OLG-CELLE – Beschluss, 9 U 139/02 vom 02.01.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Verfahrensrecht, rechtliches Gehör
Leitsatz:Die Vorschrift des § 321 a ZPO, nach der bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der Prozess nach Erlass des Urteils fortzuführen ist, ist im Berufungsverfahren jedenfalls dann unanwendbar, wenn sonstige Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht von vornherein unzulässig sind. Die Vorschrift ist also - ohne dass ihr generelle entsprechende Geltung im Berufungsverfahren abschließend beurteilt werden müsste - insbesondere einer analogen Anwendung nicht zugänglich, sofern die unterlegene Partei Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO einlegen kann.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 9 U 139/02

OLG-CELLE – Beschluss, 6 U 178/02 vom 02.01.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Verfahrensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Leitsatz:1. Ein Rechtsanwalt muss namentlich in der Übergangszeit nach Inkrafttreten des neuen Berufungsrechts am 1. Januar 2002 durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die mit Zustellung des erstinstanzlichen Urteils laufende Berufungsbegründungsfrist richtig im Fristenkalender eingetragen wird und ein Streichen der Berufungsfrist erst erfolgt, wenn der Ablauf der Berufungsbegründungsfrist notiert ist.

2. Wird einem Rechtsanwalt die Akte im Zusammenhang mit einem Schriftsatz der Gegenseite im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass der Gegenseite noch keine Berufungsbegründung vorliegt, so muss er sich vergewissern, wann die Berufungsbegründungsfrist abläuft und ob sie überhaupt im Fristenkalender eingetragen ist.

3. Ein Rechtsanwalt, der einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stellt, muss sich zuvor vergewissern, wann die Frist überhaupt abläuft.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 U 178/02


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