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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum01 / 2003 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 01 / 2003



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Beschluss, 14 U 222/02 vom 31.01.2003

Rechtsgebiete:StVG, BGB, StVO
Schlagworte:Kfz-Recht und Verkehr, Radfahrer
Leitsatz:Eine verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrende erwachsene Radfahrerin hat den ihr durch den Zusammenstoß mit dem aus einer Hofeinfahrt rückwärts herausfahrenden Pkw entstandenen Schaden allein zu tragen, wenn den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft. Die bloße Betriebsgefahr des Pkw´s tritt in diesem Fall vollständig zurück.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 14 U 222/02



OLG-CELLE – Urteil, 6 U 106/02 vom 30.01.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erbrecht, Nachlass
Leitsatz:1. Es stellt keine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 BGB dar, wenn ein Miterbe von einem anderen Miterben der noch ungeteilten Erbengemeinschaft verlangt, dass von einem den gesamten Nachlass ausmachenden Guthabenbetrag auf einem Konto Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden sollen, obwohl feststeht, dass diese den Guthabenbetrag übersteigen.

2. Die Regelung des § 2046 BGB über die vor Teilung des Nachlasses vorzunehmende Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten betrifft alleine das Verhältnis der Miterben untereinander und stellt keine Schutzvorschrift zugunsten der Nachlassgläubiger dar.

3. Ein Miterbe kann deshalb die Zustimmung zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung verweigern, wenn der dies verlangende Miterbe zunächst verpflichtet ist, von ihm infolge einer unwirksamen Schenkung auf den Todesfall gem. § 2301 BGB erhaltene Beträge an die Miterbengemeinschaft zurückzugewähren. Dies ergibt sich auch aus dem Rechtsgedanken des § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 6 U 106/02

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 146/02 vom 30.01.2003

Rechtsgebiete:StVG, BGB
Schlagworte:Kfz-Recht und Verkehr, Fußgänger
Leitsatz:Warten Erwachsene, die eine Straße überqueren wollen, ordnungsgemäß am Straßenrand, muss ein Kraftfahrer ohne besondere weitere Umstände seine Geschwindigkeit innerorts nicht auf 40 km/h herabsetzen. Vielmehr darf der Kraftfahrer darauf vertrauen, dass die Fußgänger sein Vorrecht beachten werden.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 146/02

OLG-CELLE – Urteil, 9 U 176/02 vom 29.01.2003



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