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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum09 / 2002 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 09 / 2002



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Beschluss, 6 W 116/02 vom 27.09.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erbrecht, Erbfolge
Leitsatz:1. Gemäß § 1931 Abs. 1 S. 1 BGB ist der überlebende Ehegatte des Erblassers auch dann nur zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen, wenn die Verwandten zweiter Ordnung nur Abkömmlinge eines Elternteils des Erblassers sind.

2. Eine Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten kommt nach dem Willen des Gesetzgebers erst bei Zusammentreffen mit Verwandten dritter Ordnung in Betracht (§ 1931 Abs. 1 S. 2 BGB).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 116/02



OLG-CELLE – Urteil, 22 U 109/01 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B
Schlagworte:Bau- und Architektenvertrag, Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB)
Leitsatz:1. Öffnet der Werkunternehmer, der u. a. mit Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten beauftragt ist, ein vorhandenes Dach, so ist er verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen (Schutzfolie, Notdach o. ä.) den Eintritt von Niederschlägen in das darunter liegende ungeschützte Wohnhaus zu verhindern. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeiten in den Sommermonaten ausgeführt werden.

2. Der Rechtsgedanke des § 4 Nr. 5 S. 1 VOB/B gilt auch beim BGB-Werkvertrag. 3. Ergeben sich aus dem Bauvertrag keine anderen Anhaltspunkte, darf der Auftragnehmer nach dem objektiven Empfängerhorizont darauf vertrauen, dass in der vom Werkunternehmer angebotenen Leistung auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen den Eintritt von Niederschlagswasser enthalten sind. Ein Anspruch des Werkunternehmers auf gesonderte Vergütung für diese Maßnahmen besteht in der Regel nicht.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 22 U 109/01

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 231/01 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Handels- und Gesellschaftsrecht, Handelsvertreter
Leitsatz:1. Zur schlüssigen Darlegung einer Differenzprovision, die der Handelsvertreter aufgrund seiner Begleitung als Führungskraft eines Mitarbeiters bei dessen Erstabschluss fordert, gehört die Darstellung der jeweils vermittelten Geschäftsgelegenheit auch hinsichtlich Geschäftsumfang und Provisionsbetrag sowie die Darstellung, dass diese Provisionen in der bisherigen Abrechnung nicht enthalten waren.

2. Die widerspruchslose Hinnahme von Provisionsabrechnungen kann nicht als negatives Schuldanerkenntnis ausgelegt werden.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 231/01

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 237/01 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vertragsrecht, Reise
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Anscheinsvollmacht bei Abschluss eines Reisevertrags.

2. Einem Reisenden, der während des Transports vom Flughafen zum Hotel aufgrund eines dem Reiseveranstalters zuzurechnenden Umstandes bei einem Verkehrsunfall in Afrika verunglückt, ist es nicht zuzumuten, bei einer in Deutschland gegebenen Klagemöglichkeit gegen den Reiseveranstalter vorab eine - hier weitgehend unbekannte - Rechtsverfolgungsmöglichkeit in Afrika wahrzunehmen. Er verhält sich daher nicht treuwidrig im Sinne von § 242 BGB, wenn er nicht vor Inanspruchnahme des Reiseveranstalters versucht, bei einer Verkehrsopferhilfe-Einrichtung des Reiselandes seine Ansprüche durchzusetzen.

3. Kommt es bei dem Verkehrsunfall zu erheblichen Verletzungen des Reisenden, weil dieser nicht angeschnallt gewesen ist, ist der Anspruch auf Schadensersatz dennoch nicht um den Mitverschuldensanteil zu reduzieren, wenn es dem Reisenden lediglich nicht gelungen ist, den Sicherheitsgurt zu finden, er sich aber anschnallen wollte und der Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters es trotz Kenntnis dieses Umstandes nach Fahrtantritt unterlässt, die Fahrt zu unterbrechen und zu gewährleisten, dass sämtliche Fahrzeuginsassen sich anschnallen konnten.

4. Eine Anknüpfung der Entschädigung für vertane Urlaubszeit an den Preis der Reise ist nicht gerechtfertigt, wenn es sich bei dem Reisenden um einen Rentner handelt, eine Nachholung der Reise mithin an jedem anderen Tag eines Jahres möglich ist und der Reisende gegenüber der Reiseveranstalterin Anspruch auf volle Erstattung der Reisekosten hat.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 237/01


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