JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BGB, VOB/B |
| Schlagworte: | Bau- und Architektenvertrag, Bauzeitverzögerung |
| Leitsatz: | 1. Gegen eine in Besonderen Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers vorgesehene Vertragsstrafenvereinbarung bestehen gem. § 9 AGBG keine Bedenken, wenn diese der Höhe nach auf 0,1 % der Abrechnungssumme für jeden Werktag der Verspätung sowie maximal 10 % der Abrechnungssumme begrenzt ist, und zumindest durch eine Verweisung auf § 11 VOB/B klargestellt wird, die Vertragsstrafe verschuldensabhängig ausgestaltet ist. 2. Der Werkunternehmer kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung berufen, wenn er bereits bei Vertragsschluss weiß, dass er die vereinbarte Ausführungsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, dies dem Bauherren aber nicht mitteilt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 22 U 190/01 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Wettbewerbs- und Kartellrecht, Unlauterer Wettbewerb |
| Leitsatz: | Laborfachärzte, die einer Laborgemeinschaft niedergelassener Ärzte durch Subventionen ermöglichen, O I- und O II-Untersuchungen zu Preisen deutlich unterhalb der Honorarsätze des EBM anzubieten, um auf diese Weise Nachfrage auf Leistungen ihrer eigenen Facharztpraxis zu lenken, handeln unter dem Gesichtspunkt des 'übertriebenen Anlockens' wettbewerbswidrig. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 137/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Übernimmt ein Architekt oder Ingenieur die wirtschaftliche Beratung und technische Betreuung bei der Errichtung eines Bauvorhabens, so handelt es sich hierbei um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. 2. Diese Dienstleistungen sind ähnlich wie diejenigen von Rechtsanwälten oder Steuerberatern Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines solchen Dienstverhältnisses greifen daher die §§ 627, 628 BGB (und nicht § 615 BGB) ein. 3. Voraussetzung für die Fälligkeit des Honoraranspruchs nach § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB ist ebenso wie bei dem Anspruch aus § 649 Satz 2 BGB, dass der Architekt oder Ingenieur die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen prüffähig abrechnet. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 225/01 | |
"Oberlandesgericht Celle - Entscheidungen 07 / 2002 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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