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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum07 / 2002 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 07 / 2002



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Beschluss, 6 W 96/02 vom 31.07.2002

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Schlagworte:Erbrecht, Testament
Leitsatz:1. Wendet der Erblasser in einem privatschriftlichen Testament, durch das er seine gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil setzt, Grundstücke zu, die wertmäßig den weitaus größten Teil des Nachlasses ausmachen, so kann hierin abweichend von § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung hinsichtlich des gesamten Vermögens liegen.

2. Gehört zu dem Nachlass des deutschen Erblassers ein Grundstück in Florida (USA), so tritt hinsichtlich dieses Grundstücks einerseits sowie des übrigen Vermögens andererseits Nachlassspaltung ein (Art. 3 III, 25 EGBGB).

3. Der Umstand, dass das vom Erblasser verfasste eigenhändige Testament nach dem Recht des Staates Florida formunwirksam ist und deshalb hinsichtlich dieses Nachlassteils gesetzliche Erbfolge eintritt, führt nicht dazu, dass die Erbeinsetzung hinsichtlich des übrigen Nachlasses unwirksam ist und ebenfalls gesetzliche Erbfolge einträte.

4. In einem Erbschein ist bei der hier vorliegenden Nachlassspaltung der Zusatz aufzunehmen, dass dieser sich nicht auf das in Florida befindliche unbewegliche Vermögen erstreckt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 96/02



OLG-CELLE – Beschluss, 20 W 11/02 vom 25.07.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Verfahrensrecht, Beschwerde
Leitsatz:Übertragen die Parteien bei Abschluss eines Vergleichs dem Gericht unter Verzicht auf eine Begründung die Kostenentscheidung, stellt der Begründungsverzicht zugleich den Verzicht auf eine Anfechtung des Kostenbeschlusses dar.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 20 W 11/02

OLG-CELLE – Beschluss, 6 W 85/02 vom 19.07.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erbrecht, Testament
Leitsatz:Setzen sich Eheleute in einem handschriftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben ein, unterschreiben sie diese Verfügung gemeinsam und erfolgt erst unterhalb dieser Unterschriften auf demselben Blatt die Einsetzung von Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden, so genügt diese Schluss-erbeneinsetzung nicht dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift gem. § 2247 I BGB, soweit sie nicht gesondert unterschrieben wird.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 85/02

OLG-CELLE – Beschluss, 6 W 82/02 vom 19.07.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erbrecht, Vermächtnis
Leitsatz:1. Wendet der Erblasser in einem notariellen Testament drei als Erben bezeichneten Personen bestimmte Vermögensgegenstände seines Nachlasses zu, die den gesamten Nachlass erschöpfen, so kann hierin abweichend von der Auslegungsregel des § 2087 II BGB eine Erbeinsetzung auf den Bruchteil des Vermögens liegen, der den Wert der jeweils zugewandten Gegenstände im Verhältnis zum Gesamtwert des beim Erbfall vorhandenen Vermögens in Verbindung mit einer Teilungsanordnung nach § 2048 BGB entspricht.

2. Bei der Frage, ob eine Erbeinsetzung oder lediglich die Zuwendung eines Vermächtnisses vorliegt, kommt dem Umstand, wer nach dem Willen des Erblassers die Bestattungskosten zu tragen hat, erhebliche Bedeutung zu.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 82/02


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