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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum05 / 2002 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 05 / 2002



Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 132/02 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:1. Beim Tode des Angeklagten ist das Verfahren durch förmlichen Beschluss nach § 206a StPO einzustellen und über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten nach §§ 464 Abs. 1, 467 StPO zu entscheiden.

2. Ist der verstorbene Angeklagte in einer bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung teilweise verurteilt und teilweise freigesprochen worden, kann das Gericht nach § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO davon absehen, seine notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen, soweit er verurteilt worden ist.

3. Die Vollmacht des Verteidigers erlischt nicht automatisch mit dem Tode des Angeklagten. Nach §§ 168, 675, 672 BGB kann die Vollmacht jedenfalls dann als fortbestehend angesehen werden, wenn der Verteidiger zur Empfangnahme von zu erstattenden Auslagen ermächtigt worden ist.

(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung in NJW 1971, 2182)
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 132/02



OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 60/02 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:1. Die in einer Teilungserklärung vorgesehene Abstimmung nach dem Wertprinzip ist auch dann nicht von vornherein wegen der Gefahr einer Majorisierung nichtig, wenn sie einem einzelnen Wohnungseigentümer die Stimmenmehrheit verschafft. Es ist auch dann für jeden Beschluss gesondert zu prüfen, ob dieser Wohnungseigentümer seine Stimmgewalt treuwidrig dazu verwendet hat, seine Interessen gegen die der anderen Wohnungseigentümer durchzusetzen.

2. Sieht die Teilungserklärung eine Abstimmung nach dem sog. Wertprinzip vor, so ist dieses auch auf die Wahl des Verwalters anzuwenden.

3. Die Annahme schlüssiger oder durch Stillschweigen begründeter Vereinbarungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel wird das Schweigen eines Wohnungseigentümers gegenüber dem bloßen tatsächlichen Verhalten des Verwalters oder anderer Wohnungseigentümer nicht als Zustimmung zu einer dieses Verhalten tragenden Vereinbarung zu würdigen sein. Dies gilt auch dann, wenn es um Angelegenheiten geht, welche die materiellen Belange der Wohnungseigentümer nicht berühren (z. B. Festlegung des Abrechnungszeitraumes in Abweichung von § 28 Abs. 1 u. 3 WEG).

4. Setzt sich ein Wohnungseigentümer gegen eine Jahresabrechnung bzw. einen Wirtschaftsplan zur Wehr, dem in Fortsetzung einer langjährig geübten Verfahrensgepflogenheit nicht das Kalenderjahr zu Grunde liegt, so handelt er treuwidrig, wenn er den Übergang zu dem vom Gesetz oder der Teilungserklärung vorgesehenen Zeitraum nicht vor der Herstellung der Abrechnung einfordert und mit der Auswahl des Ab- rechnungszeitraumes keine materiellen Nachteile für ihn verbunden sind.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 60/02

OLG-CELLE – Beschluss, 22 U 140/01 vom 27.05.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Prozesskostenhilfe wegen der Vergleichsgebühren ist möglich, wenn der Antrag zwischen Abschluss des Prozessvergleichs und Ablauf der Widerrufsfrist bei Gericht eingeht.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 22 U 140/01

OLG-CELLE – Beschluss, 222 Ss 34/02 (Owi) vom 23.05.2002

Rechtsgebiete:OWiG
Leitsatz:1. Zum Begriff des "Veranstalters" nach dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

2. Beauftragter i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG kann auch eine juristische Person sein.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 222 Ss 34/02 (Owi)


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