JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 03 / 2002
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Macht der Kläger mit einer auf einen Teil des titulierten Betrages beschränkten Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Vollstreckungsbescheid nur Einwendungen geltend, die die Wertgrenze für die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nicht überschreiten, so ist nach § 796 Abs. 3 ZPO das Amtsgericht auch dann ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO), wenn der Vollstreckungsbescheid nominal auf einen die Wertgrenze übersteigenden Betrag lautet |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 AR 22/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Haben die Parteien bei Abschluss eines Vergleichs Kostenaufhebung vereinbart und die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens besonders erwähnt, so kann dies dafür sprechen, dass eine Teilung und Erstattungsfähigkeit dieser Kosten vereinbart werden sollte. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 8 W 492/01 | |
| Rechtsgebiete: | WG |
| Leitsatz: | Auch der bloße Garantieindossant hat die Rechte aus Art. 49 ff. WG zum Rückgriff auf seine Vormänner und also insbesondere auf den Aussteller und den Bezogenen des Wechsels, wenn er den Wechsel eingelöst hat. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 21 U 55/01 | |
| Rechtsgebiete: | GBO, BGB |
| Leitsatz: | Es besteht auch ein Zustimmungserfordernis des Vermächtnisnehmers, wenn befreiter Vorerbe und Testamentsvollstrecker zu seinem Nachteil unentgeltlich und abweichend vom Testament verfügen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 24/02 | |
"Oberlandesgericht Celle - Entscheidungen 03 / 2002 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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