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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum02 / 2002 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 02 / 2002



Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Urteil, 4 U 156/01 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Der Grundstückseigentümer wird durch die Übersendung des Grundschuldbriefes bei gleichzeitiger Löschungsbewilligung durch den Grundschuldberechtigten Eigentümer des Grundschuldbriefes.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 4 U 156/01



OLG-CELLE – Urteil, 13 U 219/01 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:BGB, GmbHG
Leitsatz:Der Schutzzweck des § 64 GmbHG ist nicht der Schutz des Gläubigers vor dem Vertragsschluss mit einer bereits überschuldeten GmbH. Gem. § 823 II BGB i. V. m. § 64 GmbHG ist daher nur der Quotenschaden durch die Verzögerung der Insolvenzanmeldung nach dem Vertragsschluss zu ersetzen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 219/01

OLG-CELLE – Urteil, 4 U 125/01 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:BauGB, NEG
Leitsatz:1. Der Zeitpunkt der Qualitätsbemessung ist im Falle einer Straßenbaumaßnahme vorzuverlegen, wenn eine vorbereitende Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, diese Planung eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die später verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ. Eine Vorverlagerung kann in Betracht kommen, wenn eine Gemeinde im Rahmen eines Bebauungsplanes eine Fläche für den Bau einer Bundesstraße freihält und die Straße in der Folgezeit im Wesentlichen im Bereich der freigehaltenen Fläche gebaut wird.

2. Bauerwartungsland ist solches Land, dass nach herrschender Verkehrsauffassung in absehbarer Zeit Verwendung zur Bebauung finden wird. Die künftige Zweckbestimmung als Bauland kann nur Beachtung finden, wenn die Bestimmung durch die äußeren Umstände nahe gelegt ist. Solche äußeren Umstände können vorliegen, wenn eine Fläche als Straßentrasse bei angrenzender Bebauung in einem Bebauungsplan freigehalten wird.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 4 U 125/01

OLG-CELLE – Beschluss, 4 U 176/01 vom 25.02.2002

Rechtsgebiete:AktG, BGB
Leitsatz:Schließt der Vorstand einer Aktiengesellschaft mit Dritten Verträge, obwohl zur Vertretung der Gesellschaft nach § 112 AktG der Aufsichtsrat berufen war, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB, sondern zur Anwendbarkeit der §§ 177 ff BGB.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 U 176/01


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