JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 10 / 2001
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | InsO, BRAGO, ZPO |
| Leitsatz: | Der Wert der Beschwerde gegen die Versagung der Einleitung des Restschuldbefreiungsverfahrens ist im einem Durchschnittsfall, in dem der Schuldner auf einen hohen Forderungsbestand keine oder nur geringfügige Zahlungen leisten kann, mangels einer greifbaren Schätzgrundlage auf einen 'Regelstreitwert' von 8.000 DM festzusetzen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 71/01 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | 1. Allein eine abweichende tatsächliche Würdigung des Beschwerdeführers ist kein Grund für die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO. 2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Beschwerdegericht eine kurze Zeit vor der Antragstellung abgegebene eidestattliche Versicherung des Schuldners als starkes Indiz für die Zahlungsunfähigkeit ansieht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 114/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Anforderung für die Annahme eines gestellten Unfalls |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 73/01 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | 1. Die Bestellung des Vertreters des Schuldners im außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und im Insolvenzeröffnungsverfahren zum Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren ist mit den §§ 313 Abs. 1 Satz 3, 56 Abs. 1 InsO nicht zu vereinbaren und verstößt gegen die Verpflichtung des Gerichts, einen vom Schuldner unabhängigen Treuhänder zu bestellen. 2. Der Schuldner ist verpflichtet, unabhängig von einer drohen Verwertung eines zur Sicherheit übereigneten Fahrzeugs im Forderungsverzeichnis sämtliche Gläubiger vorbehaltlos anzugeben. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 113/01 | |