JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 31.10.2007, Aktenzeichen: 14 U 95/07
| Leitsatz: | 1. Eine auf einzelne Positionen einer Abschlagsrechnung gestützte Klage ist zulässig. Denn Abschlagsrechnungen enthalten nur eine vorläufige Abrechnung und müssen - anders als die Schlussrechnung - nicht sämtliche erbrachten Leistungen umfassen. 2. Die Klage aus einer Abschlagsrechnung bleibt ungeachtet einer zwischenzeitlich eingetretenen Schlussrechnungsreife zulässig, wenn noch keine Schlussrechnung erteilt ist und die Abschlagsforderung bereits vor Schlussrechnungsreife eingeklagt worden ist (Abweichung von OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2005, 153). |
| Rechtsgebiete: | VOB/B |
| Vorschriften: | VOB/B § 16, |
| Stichworte: | Abschlagsrechnung, Schlussrechnungsreife, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 11 O 252/06 vom 18.04.2007 |
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