JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 30.06.2004, Aktenzeichen: 7 U 27/04 (L)
| Leitsatz: | 1. Das Recht, abgabenfrei Milch anzuliefern, steht mit Ablauf eines Landpachtvertrages dem Verpächter zu. Dies gilt auch für sog. Altpachtverträge. 2. Dem Verpächter steht die Milchquote auch dann zu, wenn er zum Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht selbst Milcherzeuger ist. Ausreichend ist die Absicht, die verfügbare Referenzmenge alsbald auf einen Dritten zu übertragen, der die Erzeugereigenschaft besitzt. 3. Beliefert der Pächter nach Ende des Pachtverhältnisses gleichwohl weiterhin die Milchquote, so steht dem Verpächter ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung jedenfalls insoweit zu, als der Übergang der Referenzmenge auf den Verpächter auch nach öffentlichem Recht rechtskräftig bescheinigt ist. 4. Dieser Bereicherungsanspruch verjährt nicht in der kurzen Frist des § 591 b BGB. |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGVO Nr. 3950/92 |
| Vorschriften: | BGB § 591 b, BGB § 812 Abs. 1 S 1, EGVO Nr. 3950/92 Art. 7 Abs. 2, |
| Stichworte: | Milchquote, Ende des Pachtverhältnis, |
| Verfahrensgang: | AG Langen 8 Lw 38/03 vom 30.12.2003 |
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