JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 30.05.2007, Aktenzeichen: 14 U 277/01
| Leitsatz: | 1. Im Falle der vorzeitigen Pensionierung eines Beamten nach einem Verkehrsunfall sind die ordentlichen Gerichte im Zivilrechtsstreit mit dem Schädiger bzw. dessen Versicherer an die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch die zuständige Verwaltungsbehörde gebunden. Zu prüfen ist aber, ob die Pensionierung eine adäquate Folge des Unfalls war. Hierbei kommt es allerdings nicht darauf an, ob die Zurruhesetzung aufgrund der unfallbedingten Verletzungen sachlich geboten war, denn dies betrifft die der Beurteilung der Zivilgerichte entzogene Richtigkeit des Pensionierungsbescheides. 2. Zu den Einwendungen des Schädigers gegen den Rückgriffsanspruch des Dienstherrn, der den verletzten Beamten in den Ruhestand versetzt hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB, NBG |
| Vorschriften: | BGB § 842, BGB § 843, NBG § 95, |
| Stichworte: | Erwerbsschaden, Beamter, Pensionierung, Zurruhesetzung, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 8 O 1003/00 vom 07.09.2001 |
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