JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 29.11.2001, Aktenzeichen: 11 U 344/00
| Leitsatz: | 1. Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte: Ein Rechtsstreit um eine Provision betrifft nicht den Betrieb einer deutschen Zweigniederlassung der ausländischen juristischen Person, die die Provision versprochen haben soll und auf Zahlung in Anspruch genommen wird, wenn unstreitig ist, dass die Provisionszusage vor Gründung der Zweigniederlassung erfolgte. 2. Die Verweisung des Rechtsstreits von einem deutschen Landgericht an ein anderes führt nicht zu einer Bindung hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit. 3. Eine hilfsweise begehrte Verweisung an ein ausländisches Gericht (hier: in Schweden) kommt wegen der Grenzen der inländischen Hoheitsbefugnisse nicht in Betracht |
| Rechtsgebiete: | EuGVÜ, ZPO |
| Vorschriften: | EuGVÜ Art. 5, EuGVÜ Art. 3, ZPO § 281, |
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