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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 28.04.2005, Aktenzeichen: 14 U 243/04 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 14 U 243/04

Urteil vom 28.04.2005


Leitsatz:Macht der Unfallgeschädigte zu Unrecht Unfallschäden geltend und führt die Überprüfung zu einer Verzögerung der Reparatur, kann für diesen Zeitraum kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden.

Kann durch eine Notreparatur (hier: Justierung des Kofferraumdeckels) der Unfallwagen fahrbereit gemacht werden, ohne dass dadurch die Schadensbegutachtung beeinträchtigt wird, muss sie zur Schadensminderung ausgeführt werden. Geschieht dies nicht, kann kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 249, BGB § 254,
Stichworte:Ersatz von Mietwagenkosten,
Verfahrensgang:LG Hannover 3 O 25/04 vom 02.11.2004

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