JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 27.09.2000, Aktenzeichen: 9 U 37/00
| Leitsatz: | Eine (indirekte) Erschwerung von Mitgliedschaftsrechten ist nicht gegeben, wenn die generelle Pflicht der GmbH zur Abnahme von Produkten der Gesellschafter von einer Mitgliedschaft in einer BeratungsGmbH abhängig gemacht wird, die der Schaffung und Erhaltung der Gütevorstellungen in den beteiligten Marktkreisen dient (hier: Schlachttiere), solange die GmbH selbst nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, die Tätigkeit der BeratungsGmbH vorher gegen Kostenanteil von einer in die GmbH eingegliederten Beratungsabteilung geleistet wurde und nunmehr auch keine nennenswert höheren Kosten für den Gesellschafter anfallen. |
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Vorschriften: | GmbHG § 53, |
| Verfahrensgang: | LG Lüneburg 7 O 72/99 (KfH) vom 23.12.1999 |
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