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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 26.11.2008, Aktenzeichen: 14 U 45/08 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 14 U 45/08

Urteil vom 26.11.2008


Leitsatz:1. Gegen ein unzulässiges Teilurteil ist die Berufung gegenüber einem nicht verurteilten Gesamtschuldner nicht zulässig, um dadurch die faktisch getrennten Verfahren wieder zusammenzuführen.

Hierfür ist der prozessuale Weg des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO eröffnet.

2. Auch nach der ZPO-Novelle ist das Berufungsgericht berechtigt, nach Erlass eines unzulässigen Teilurteils den im ersten Rechtszug anhängigen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden.

3. Zur Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 249, ZPO § 511, ZPO § 538,
Stichworte:Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten, 'Heraufziehen' des erstinstanzlich anhängigen Teils in das Berufungsverfahren,
Verfahrensgang:LG Verden, 5 O 185/07 vom 12.02.2008

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