JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 26.11.2008, Aktenzeichen: 14 U 45/08
| Leitsatz: | 1. Gegen ein unzulässiges Teilurteil ist die Berufung gegenüber einem nicht verurteilten Gesamtschuldner nicht zulässig, um dadurch die faktisch getrennten Verfahren wieder zusammenzuführen. Hierfür ist der prozessuale Weg des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO eröffnet. 2. Auch nach der ZPO-Novelle ist das Berufungsgericht berechtigt, nach Erlass eines unzulässigen Teilurteils den im ersten Rechtszug anhängigen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden. 3. Zur Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 249, ZPO § 511, ZPO § 538, |
| Stichworte: | Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten, 'Heraufziehen' des erstinstanzlich anhängigen Teils in das Berufungsverfahren, |
| Verfahrensgang: | LG Verden, 5 O 185/07 vom 12.02.2008 |
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