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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 26.09.2002, Aktenzeichen: 11 U 337/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 11 U 337/01

Urteil vom 26.09.2002


Leitsatz:1. Zur Höhe der Minderungsquote des Reisepreises bei einer Segelkreuzfahrt, wenn von der im Katalog ausgeschriebenen Route und dem entsprechenden Beiprogramm an Landgängen erheblich abgewichen wird (hier: 50 % bei gleichzeitiger Beeinträchtigung durch die Durchführung professioneller Film- und Tonbandaufnahmen auf dem Schiff).

2. Bucht ein Reisender eine aus einwöchiger Segelkreuzfahrt und einwöchigem Badeaufenthalt zusammengesetzte Reise, bei der der Erlebnisteil zur Minderung des Reisepreises berechtigt, ist der auf den mangelfreien Flug entfallende Anteil des Reisepreises mitzumindern.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 651a, BGB §§ 651f, ZPO § 93,
Stichworte:Vertragsrecht, Reise,
Verfahrensgang:LG Hannover 11 O 2885/01 vom 31.10.2001

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