JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 25.08.2004, Aktenzeichen: 9 U 109/04
| Leitsatz: | 1. Eine umfassende Streupflicht auf Parkplätzen besteht nur dann, wenn diese so angelegt sind, das notwendigerweise die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen. 2. Ist der "sichere" Teil eines über den Parkplatz führenden oder an ihn angrenzenden Fußwegen mit nur wenigen Schritten erreichbar, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, auch die Stellflächen oder die Zwischenräume zwischen ihnen abzustreuen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 839, |
| Stichworte: | Streupflicht, |
| Verfahrensgang: | LG Lüneburg 2 O 35/04 vom 05.05.2004 |
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