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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 25.07.2001, Aktenzeichen: 2 U 49/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 U 49/01

Urteil vom 25.07.2001


Leitsatz:Verletzt der Vermieter seine in einer Mietnachfolgeklausel übernommene Verpflichtung, den bereits ausgezogenen Mieter eines Ladengeschäftes unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Mietverhältnis zu entlassen, steht dem Mieter ein Schadenersatzanspruch auf Befreiung von weiteren Mietforderungen jedenfalls solange zu, bis der Mieter sich die Schlüssel des Mietobjekts erneut aushändigen lässt, um die Mietsache wieder in Besitz zu nehmen; dabei ist es Sache des Vermieters, den Nachweis für sein fehlendes Verschulden zu führen.
Rechtsgebiete:pvv
Vorschriften:pvv,
Verfahrensgang:LG Hildesheim 4 O 191/99

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