JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 23.03.2000, Aktenzeichen: 8 U 32/99
| Leitsatz: | Überlässt der Versicherungsnehmer seinen Pkw langfristig zur Nutzung an einen Dritten, erhält der Dritte für das Verhältnis des Versicherungsnehmers zum Versicherer eine Repräsentantenstellung. Gestattet der Repräsentant einem Vierten das Führen des Kfz, ohne davon ausgehen zu dürfen, dass sich dieser im Besitz einer Fahrerlaubnis befindet, ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer wegen eines bei dieser Fahrt eintretenden Schadens auch dann ausgeschlossen, wenn der Repräsentant nicht zur Weitergabe des Pkw's an den Vierten befugt war. |
| Rechtsgebiete: | AKB |
| Vorschriften: | AKB § 2 Nr. 2 c, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 2 O 323/98 |
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