JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 22.12.2005, Aktenzeichen: 5 U 111/05
| Leitsatz: | 1. Wird während eines laufenden Verfahrens ein Rechtsanwalt aus der Liste der zugelassenen Anwälte gelöscht, tritt gemäß § 244 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens ein. 2. Prozesshandlungen des Gerichts, die während der Unterbrechung vorgenommen werden, sind grundsätzlich wirkungslos. Ein auf Grund einer mündlichen Verhandlung, an der ein nicht mehr zugelassener Anwalt teilgenommen und für die Partei Anträge gestellt hat, ist nicht nichtig, sondern kann mit den zulässigen Rechtsmitteln angefochten werden. 3. Die Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens kann durch Einlegung der Berufung gegen das verfahrensfehlerhaft ergangene Urteil erfolgen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 78 Nr. 1 S. 1, ZPO § 244, ZPO § 249, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 14 O 224/04 vom 28.04.2005 |
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