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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 22.11.2007, Aktenzeichen: 8 U 161/07 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 8 U 161/07

Urteil vom 22.11.2007


Leitsatz:Die Bestimmung des § 7 I Abs. 1 S. 3 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94), wonach die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein muss, erfordert im Sinne einer echten Anspruchsvoraussetzung eine schriftliche Invaliditätsfeststellung innerhalb der 15MonatsFrist. Mündliche Äußerungen des Arztes, etwa gegenüber seinem Patienten, genügen nicht, so dass mangels schriftlicher Invaliditätsfeststellung innerhalb der Frist auch eine spätere Vernehmung des Arztes als Zeuge nicht in Betracht kommt.
Rechtsgebiete:AUB 94
Vorschriften:AUB 94 § 7,
Stichworte:Schriftlichkeit der Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung,
Verfahrensgang:LG Verden 8 O 543/06 vom 13.06.2007

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