JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 21.06.2001, Aktenzeichen: 13 U 160/00
| Leitsatz: | 1) Übersendet ein Fotograf einem Zeitschriftenherausgeber Bildmaterial, damit dieser überprüft, ob er dieses Material für Veröffentlichungszwecke verwenden will, entsteht dadurch regelmäßig kein Leihvertrag oder ein nach den Grundsätzen der Leihe zu behandelndes Rechtsverhältnis. Die Rechtsbeziehungen der Parteien (insbesondere im Hinblick auf Rückgabepflichten) richten sich vielmehr nach den Regeln der Cic. 2) Schickt ein Herausgeber einer Zeitschrift übersandtes Bildmaterial zurück, hat er eine Art der Versendung zu wählen, die - was den Schutz vor Verlust angeht - zumindest den Standard wahrt, der bei Übersendung des Materials an ihn selbst eingehalten war. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 276, BGB § 604, |
| Verfahrensgang: | LG 2 O 2/00 |
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