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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 21.04.2004, Aktenzeichen: 3 U 273/03 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 U 273/03

Urteil vom 21.04.2004


Leitsatz:1. Zur Glaubhaftmachung durch Versicherung an Eides Statt ist eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen erforderlich; die bloße Bezugnahme auf Angaben oder Schriftsätze Dritter ist unzureichend.

2. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis noch vor Fristablauf entfällt und die Nachholung der versäumtenProzesshandlung objektiv möglich und subjektiv zumutbar ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 233, ZPO § 294,
Stichworte:Glaubhaftmachung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,
Verfahrensgang:LG Hannover 7 O 15/03 vom 23.09.2003

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