JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 20.12.2005, Aktenzeichen: 14 U 54/05
| Leitsatz: | 1. Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens in Straßenverkehrsunfallprozessen darf nur abgesehen werden, wenn das Gericht aus eigener Sachkunde zu beurteilen vermag, dass dafür keine ausreichenden Anknüpfungstatsachen vorliegen. Diese Kenntnis, die im Urteil verlautbart werden muss, haben Richter in der Regel nicht. 2. Sachverständigengutachten, die das Unfallgeschehen aufgrund objektiver Umstände aufzuklären vermögen, tragen in der Regel erheblich mehr zur Akzeptanz eines Urteils bei, als wenn dieses nur auf Zeugenaussagen gestützt wird. Auch diese Tatsache spricht für eine großzügige Handhabung bei der Einholung von Sachverständigengutachten in Verkehrsunfallsachen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 144, |
| Stichworte: | Einholung eines Sachverständigengutachtens, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 1 O 30/04 vom 17.12.2004 |
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