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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 20.12.2000, Aktenzeichen: 9 U 138/00 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 9 U 138/00

Urteil vom 20.12.2000


Leitsatz:Im Rahmen der Prospekthaftung muss sich der Kläger den an der Anlage bei ihm infolge der bestehen gebliebenen Verlustzuweisungen eingetretenen Steuervorteil nicht auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen, wenn er den von ihm gezahlten Schadensbetrag wieder als Einkommen versteuern muss.
Rechtsgebiete:BGB, StGB
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 2, StGB § 264a,
Verfahrensgang:LG Hannover 18 O 229/90 vom 01.07.1997

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