( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 20.07.2000, Aktenzeichen: 13 U 271/99 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 U 271/99

Urteil vom 20.07.2000


Leitsatz:1. Aus einer Gewährleistungsbürgschaft kann wegen des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B nur dann nach Ablauf der Verjährungsfrist der Hauptschuld noch Zahlung verlangt werden, wenn zu dieser Zeit verbürgte Ansprüche noch nicht erfüllt sind.

2. Das setzt voraus, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist solche Ansprüche bereits angemeldet, die entsprechenden Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Unternehmer gerügt waren.

3. Zur Abnahme ist der Besteller aber bereits dann verpflichtet, wenn das bestellte Werk im Wesentlichen mangelfrei ist, nicht erst dann, wenn keinerlei Mängel mehr festgestellt werden können. Weicht eine AGBKlausel von dieser Regelung ab, kann dies zur Unwirksamkeit der Klausel nach § 9 AGBG führen.
Rechtsgebiete:BGB, AGBG
Vorschriften:BGB § 638, BGB § 768, AGBG § 9,
Stichworte:Bauvertrag,
Verfahrensgang:LG Hannover 20 O 1062/99 vom 08.11.1999

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Urteil vom 20.07.2000, Aktenzeichen: 13 U 271/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-celle/olg-celle-urteil-vom-20-07-2000-az-13-u-27199

"OLG-CELLE - 20.07.2000, 13 U 271/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN